Seriös. Transparent. Vertrauenswürdig.
Bekannt durch
Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/1937 durch das Bundesministerium für Justiz
Dienstleistung in Zusammenarbeit mit VMB und Osborne Clarke
Einbindung und Betrieb einer externen autarken Softwareplattform für die rechtskonforme Meldung von Missständen.
Entgegennahme von Meldungen mit Eingangsbestätigung gemäß gesetzlicher Anforderung
Erste Plausibilitätsprüfung durch spezialisierten Rechtsanwalt, ob rechtlich relevanter Vorgang vorliegt
Weiterleitung aller eingeschätzten Fälle zur Kenntnis an die Geschäftsführung
Rückmeldung an Hinweisgeber gemäß gesetzlicher Anforderung nach der Eingangsbestätigung
Alle Leistungen ⇘
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